Meldewesen

Meldeformulare
Installationsarbeiten müssen vor Beginn bei den Gemeindewerken Rüti angemeldet werden. Für die Einreichung der Meldeformulare steht Ihnen das Onlineportal ElektroForm zur Verfügung.
Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrischen Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) eine Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI).

www.elektroform.ch/online/gwrueti


Periodische Kontrolle
Die Sicherheit von elektrischen Installationen kann durch Abnutzung oder das Altern von Betriebsmitteln beeinträchtigt werden. Daher sind die Eigentümer und Eigentümerinnen verpflichtet, gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) ihre elektrischen Installationen in bestimmten Intervallen überprüfen zu lassen. Anschliessend müssen sie der Betreiberin des Elektrizitätsnetzes einen Sicherheitsnachweis vorlegen, der den einwandfreien Zustand der Installation bestätigt. Die Periode variiert je nach Anlagenart und Gefährdungspotenzial: 1, 3, 5, 10 oder im Wohnungsbau 20 Jahre.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Installationsanzeige
Installationsanzeigen sind entscheidend für unsere Netzberechnungen. Genauigkeit bei den Angaben zur Verbraucherleistung und Überstromschutz ist essenziell. Bei grösseren Installationen sind Schemaunterlagen beizulegen. Die Zählernummern der betroffenen Stromkreise sind anzugeben.


Apparatebestellung
Ist die Installation bereit für die Montage der Mess- und Schaltapparate muss dies mit einer Apparatebestellung gemeldet werden. Auf der Apparatebestellung müssen die Anzahl der gewünschten Mess- und Schaltapparate, der genaue Montagetermin und die Anzahl der gewünschten Schaltbefehle angegeben werden.
Ist zum Zeitpunkt der Montage der Messeinrichtungen noch kein Vertragspartner für die Verrechnung des Energiebezugs festgelegt, so wird die in der Apparatebestellung unter „Kunde“ aufgeführte Adresse als Rechnungsadresse eingetragen.



Technische Anschlussgesuche
Folgende Anlagen und Installationen sind mit dem technischen Anschlussgesuch den Gemeindewerken Rüti zu melden:

    • Wärmepumpen
    • Anlagen mit Netzrückwirkungen (Motoren, Aufzüge, usw.)
    • Energiespeicher
    • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
    • Energieerzeugungsanlagen (wie Photovoltaikanlagen, BHKW-Anlagen, Notstromanlagen, usw.)


    Werkvorschriften und Weisungen
    Die Werkvorschriften vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und die zusätzlichen Weisungen der Gemeindewerke Rüti müssen eingehalten werden.

    kontakt    

    Elektrizitätsversorgung

    055 251 53 53

     strom@gwrueti.ch