Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, innerhalb der Gemeinde Rüti, sowie innerhalb der Ortschaft Tann, lokal erzeugten Strom, insbesondere aus Photovoltaikanlagen, gemeinschaftlich zu nutzen. Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können als Produzent, Verbraucher oder Prosumer (Produzent und Verbraucher gleichzeitig) teilnehmen.
Ab dem 1. Januar 2026 können LEG angemeldet werden. Für die Bereitstellung der Dienstleistung sind bis zu drei Monate vorgesehen. Aktivierungen erfolgen jeweils auf den Monatsanfang. Die ersten LEGs können somit frühestens am 1. April 2026 starten.
Funktionsweise
Die Zuordnung der lokal erzeugten Energie erfolgt in Vierstundenintervallen (15-Minutenwerte). Für jedes Intervall wird ermittelt, welcher Anteil des Gesamtbedarfs aller Teilnehmer durch lokale Erzeugung (und teilnehmender Speicher) gedeckt werden kann. Dieser LEG-Strom wird anteilig nach individuellem Verbrauch zugeteilt und separat ausgewiesen.
Voraussetzungen
Teilnehmer befinden sich innerhalb des GWR-Netzgebietes und auf derselben Netzebene. Sämtliche Messpunkte sind mit kommunikationsfähigen Stromzählern (Smart Meter) ausgestattet. Die Teilnahme stützt sich auf klare Vereinbarungen zu Rollen (Erzeugung / Verbrauch / Prosumer), Zuteilungslogik, Datennutzung und Abrechnung. Für Messung und Datenbereitstellung fällt der Messtarif der Gemeindewerke Rüti pro Zähler an.
Preise & Abrechnung (prinzipiell)
Der LEG-Energiepreis wird innerhalb der LEG vereinbart. Netznutzung und gesetzliche Abgaben fallen weiterhin an und werden transparent ausgewiesen. Für lokal ausgetauschte Energiemengen erhalten die Teilnehmer einen Netzabschlag gemäss den regulatorischen Regelungen. Weitere, optionale Services können separat beauftragt werden.
| Produktblatt LEG |
Kosten & Tarife
Messtarife
- Messtarif Direkt: gilt für SmartMeter ohne Wandlermessung gemäss Tarifblatt
- Messtarif Wandler: gilt für Wandlermessungen gemäss Tarifblatt
Hinweis: Es kommt immer der Messtarif zum Einsatz, der zum installierten Zähler passt.
Zusatz bei LEG-Teilnahme:
- Messtarif virtuell: gilt zusätzlich für die Messung der Viertelstundenintervalle gem. Tarifblatt
Einmalige Einrichtungsgebühr
Für die Gründung einer LEG fällt einmalig eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 400.00 CHF an. Diese deckt die Aufwendungen für die Inbetriebnahme, Einrichtung der Mess- und Datenprozesse, die Zuordnungslogik und die Stammdatenpflege.
Strompreise
Netzbezug
Für den Netzbezug an Elektrizität fallen weiterhin die Kosten gemäss Tarifblatt an.
LEG-Strom
Für den LEG-Strom wird der innerhalb der LEG definierte Energiepreis in Rechnung gestellt.
Für den in der LEG gelieferten Strom werden Netznutzungsgebühren, vermindert um einen Netzabschlag von
- 40% verrechnet, wenn die LEG ihren Strom ohne einen Wechsel der Netzebene verkauft.
- 20% verrechnet, wenn die LEG ihren Strom mit einem Wechsel der Netzebene verkauft.
LEG im Kontext von ZEV/vZEV
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) teilt Strom innerhalb einer Liegenschaft ohne Nutzung des öffentlichen Netzes auf die Teilnehmer auf. Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gilt sinngemäss für mehrere, rechtlich verbundene Liegenschaften. Hierbei kann das öffentliche Netz verwendet werden, sofern die Liegenschaften am gleichen Verteilkasten angeschlossen sind. Der ZEV/vZEV treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als ein einzelner Kunde auf.
Die LEG ermöglicht den lokalen Stromaustausch über das Verteilnetz innerhalb der Gemeinde zwischen rechtlich unabhängigen Teilnehmern. In der LEG bleiben alle Teilnehmer individuelle Kundinnen und Kunden des Netzbetreibers. Eine Solidarhaftung für den Energiebezug anderer Teilnehmer besteht nicht.
Vorteile einer LEG auf einen Blick
Für Produzenten
- Möglichkeit, lokal erzeugte Energie zu einem innerhalb der LEG vereinbarten Preis zu liefern.
- Reduzierte Netznutzungsentgelte für den innerhalb der LEG erzeugten und genutzten Strom.
- Klare Ausweisung von lokal genutzter Energie und allfälliger Einspeisung.
Für Verbrauchende
- Zugang zu lokal erzeugtem, umweltfreundlichem Storm, auch ohne eigene PVAnlage.
- Reststrombezug weiterhin zuverlässig über die Gemeindewerke Rüti.
- Transparente Rechnung mit separat ausgewiesenem LEGAnteil.
Voraussetzungen im Detail
Regionale Nähe & Netzbereich
Eine Teilnahme ist innerhalb des GWR-Netzgebiets, innerhalb der eigenen Gemeinde und auf derselben Netzebene (NE7/NE5) möglich.
Erzeugungsleistung
Die in der LEG eingebundenen Erzeugungsanlagen müssen mindestens eine Produktionsleistung von 5% der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucherinnen und Endverbraucher betragen.
Messinfrastruktur
An allen relevanten Zählpunkten muss ein kommunizierendes und Lastgangfähiges Messinstrument (Smart Meter) installiert sein. Die Datenbereitstellung erfolgt über die GWR.
So starten Sie
- Information einholen
- LEG-Check starten: Über das LEGhub können Sie überprüfen, ob Ihre Liegenschaft für die Teilnahme oder die Gründung einer LEG geeignet ist.
- Gruppe abstimmen: Die Rollen, der Energiepreis und die Teilnahmebedingungen innerhalb der LEG müssen festgelegt sein.
- Inbetriebnahme: Beitritt oder Gründung einer LEG. Start auf den nächstmöglichen Monatsanfang.
Abrechnungsvarianten:
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Selbstabrechnung
Rechnungsstellung
Die Teilnehmer erhalten von den GWR nur die Rechnung für den netzbezogenen Strom.
LEG-Sammelrechnung
Die LEG als Ganzes erhält eine Gesamtrechnung über die Netzkosten für den in der LEG gelieferten Strom abzüglich des Netzabschlags.
LEG-Energie
Die Verrechnung der in der LEG gelieferten Energie und die Weiterverrechnung der in Rechnung gestellten Netzkosten erfolgt in Eigenverantwortung. Der LEG-Betreiber kann einen Dienstleister beauftragen.
-
Abrechnung durch GWR
Rechnungsstellung
Die Teilnehmer erhalten von den GWR eine Rechnung aufgeschlüsselt nach Netzbezug, LEG-Strom und die durch den Netzabschlag geminderten Netzkosten.
Leistungsumfang
Zusätzlich erbringen die GWR neben dem Betrieb der Messinfrastruktur ebenfalls die Abrechnung und das Inkasso.
LEG-Energie
Die in der LEG gelieferte Energie wird den Teilnehmern mit dem gleichen Energiepreis wie das Standardstromprodukt der GWR (gem. Tarifblatt)in Rechnung gestellt,. Der Preisvorteil für die Teilnehmer ergibt sich aus den um den Netzabschlag geminderten Netzkosten.
Der LEG-Betreiber erhält den in Rechnung gestellten Energiepreis abzüglich 2.00 Rp/kWh Dienstleistungsentgelt ausgezahlt.
Der Messtarif fällt in beiden Abrechnungsmodellen an. Unabhängig vom gewählten Modell stellt die GWR die Netzinfrastruktur sowie die Messdatenbereitstellung in Viertelstundenintervallen zur Verfügung.
FAQ
Ab wann kann man eine LEG gründen?
Die Anmeldung ist ab dem 01.01.2026 möglich. Für die Bereitstellung sind bis zu 3 Monate vorgesehen. Die Aktivierung erfolgt jeweils auf den nächstmöglichen Monatsbeginn, somit frühestens ab dem 01.04.2026.
Wer kann teilnehmen?
Endverbraucher, Produzenten und Speicherbetreiber im Netzgebiet der GWR innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinde.
Worin unterscheidet sich eine LEG von einem ZEV?
Im ZEV/vZEV agiert die Gemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber als ein Endverbraucher. In der LEG bleiben alle Teilnehmer individuelle Kundinnen und Kunden. Eine Solidarhaftung für die Bezüge anderer Teilnehmer besteht in der LEG nicht.
| kontakt | ||
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Gerryt Frömling |

