Kontrollen und Sicherheitsnachweis
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Meldewesen bezüglich Kontrollen und Sicherheitsnachweisen.
Was sind die gesetzlichen Vorgaben?
Der Gesetzgeber verlangt, dass elektrische Installationen und Anlagen nach ihrer Erstellung sowie in vorgeschriebenen Intervallen auf ihre Sicherheit geprüft werden müssen. Die Periode variiert je nach Anlagenart und Gefährdungspotenzial zwischen 1, 3, 5, 10 oder im Wohnungsbau 20 Jahre.
Wo sind die Vorschriften zur Kontrollpflicht festgelegt?
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV SN 734.27)
Für was sind die Gemeindewerke Rüti zuständig?
Den Gemeindewerken Rüti als Netzbetreiberin obliegt das Aufgebot für die vorgeschriebenen Installationskontrollen sowie die Prüfung der eingehenden Sicherheitsnachweise. Wir kontrollieren Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf Richtigkeit und ordnen gegebenenfalls Massnahmen zur Behebung von Mängeln an. Zudem bewahren wir die Sicherheitsnachweise bis zur nächsten periodischen Kontrolle auf.
Was sind meine Pflichten als Eigentümer?
Der Eigentümer respektive der Eigentümer der Installation ist Verantwortlich dafür, dass eine Installationskontrolle durchgeführt wird. Er bewahrt den Sicherheitsnachweis bis zur nächsten periodischen Kontrolle auf.
Wer übernimmt die Durchführung der periodischen Kontrolle?
Die Kontrolle ist durch ein unabhängiges Kontrollorgan auszuführen. Der Eigentümer der Installation kann das Kontrollunternehmen frei wählen. Sämtliche Unternehmen mit einer Kontrollbewilligung sind unter www.esti.admin.ch - Verzeichnis Installations- und Kontrollbewilligung zu finden.
Was wird kontrolliert?
Die Kontrolle erstreckt sich auf die elektrischen Einrichtungen in einem Haus, einer Wohnung, einem Betrieb oder im Freien und zwar vom Hausanschluss über die Zähler und Sicherungen bis zu den Steckdosen. Geprüft wird die Funktionstüchtigkeit der Schutzmassnahmen (Personen- und Sachenschutz).
Was ist eine Stichprobenkontrolle?
Die Netzbetreiberin kann eine Stichprobenkontrolle einer bereits geprüften Installation bzw. einen bereits erstellten Sicherheitsnachweises anordnen. Sie umfasst eine stichprobenartige Überprüfung der elektrischen Niederspannungsinstallation nach den anerkannten Regeln der Technik und dient zur Qualitätssicherstellung der bereits erfolgten Kontrolle.
Was ist eine Werkkontrolle?
Bei Änderungen an elektrischen Installationen und Anlagen führen die Gemeindewerke Rüti als Netzbetreiberin Kontrollen durch, um die einwandfreie Funktion der werkeigenen Mess- und Steuergeräte sowie die Einhaltung der Werkvorschriften sicherzustellen.
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