Entwicklung der Gasversorgung
Seit Herbst 2022 ist das kantonale Zürcher Energiegesetz in Kraft, welches den Ersatz fossiler Heizungen durch eine neue fossile Heizung grundsätzlich untersagt. Seit dem 1. Februar 2023 ist die Klimaverordnung für Rüti in Kraft. Die Stimmberechtigten haben damit auch auf kommunaler Ebene Energie- und Klimaziele festgesetzt. Soweit möglich soll Rüti bis 2040, jedoch spätestens bis 2050, das Netto Null-Ziel erreichen und klimaneutral sein.
Die Zahl der Gaskunden wird daher in den nächsten 15 Jahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rasch und stark zurückgehen. Diese Entwicklung wird unabhängig von der Realisierung der Fernwärmeprojekte erfolgen, da das geltende kantonale Energiegesetz fossile Brennstoffe in Neubauten und beim Heizungsersatz nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Infolgedessen werden Neuanschlüsse an das Gasnetz kaum noch realisiert. Gas als Energieträger hat aus Kundensicht, gegenüber anderen Energieträgern, stark an Attraktivität verloren. Biogas oder andere erneuerbare Gase werden für die Beheizung von Liegenschaften kaum eine Rolle spielen, da die Produktionskapazitäten begrenzt sind und die steigende Nachfrage in der Schweiz und in Europa die Preise eher steigen lässt.
Mit dem Rückgang der Gaskundschaft geht auch ein Rückgang des Gasabsatzes einher. Das Gasgesamtnetz kann mit diesen wenigen Kunden kaum wirtschaftlich betrieben werden. Eine ähnliche Entwicklung wird auch bei den Nachbargemeinden erwartet.
Die folgende Karte zeigt, ab wann die Stilllegung des Gasnetzes in der Gemeinde Rüti mutmasslich eingeleitet wird:

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