Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV / VZEV)
Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von mehreren Parteien – beispielsweise Eigentümern und / oder Mietern innerhalb einer Liegenschaft oder Überbauung – die gemeinsam lokal produzierte Energie nutzen. Meist handelt es sich dabei um Solarstrom, der direkt auf den Dächern erzeugt wird.
Alle beteiligten Parteien sind über einen internen Zusammenschluss organisiert. Nach aussen tritt der ZEV als ein einziger Kunde gegenüber den Gemeindewerken Rüti auf. Der interne Stromverbrauch wird innerhalb der ZEV verteilt und abgerechnet.
Der lokal produzierte Solarstrom wird zuerst innerhalb der ZEV verbraucht. Überschüsse, die nicht genutzt werden können, werden ins öffentliche Netz eingespeist und von den Gemeindewerken Rüti vergütet. Dadurch sinken die Energiekosten für die Teilnehmer und die Eigenproduktion wird gleich vor Ort optimal genutzt.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
Der vZEV ist eine Weiterentwicklung des klassischen ZEV. Er ermöglicht es, mehrere räumlich voneinander getrennte Liegenschaften virtuell zusammenzuschliessen. So können auch Immobilien, die nicht direkt miteinander verbunden sind, gemeinsam Solarstrom nutzen.
Anders als beim klassischen ZEV besteht hier keine physische Verbindung zwischen den Gebäuden. Der Zusammenschluss erfolgt über digitale Mess- und Abrechnungssysteme. Jede Partei bleibt dabei durch den weiterhin bestehenden Netzanschluss Kunde der Gemeindewerke Rüti, nimmt aber am virtuellen Gemeinschaftsmodell teil.
Produzierter Solarstrom wird virtuell auf die beteiligten Liegenschaften verteilt. Überschüsse fliessen ins Netz der Gemeindewerke Rüti. So profitieren auch räumlich getrennte Eigentümer und Mieter von einer gemeinsamen Nutzung und Vermarktung von Solarenergie, ohne dass dafür eine physische Verbindung (Kabel) zwischen den Liegenschaften installiert werden muss.
Rollen im ZEV / vZEV
Betreiber
Organisiert den Zusammenschluss, ist Ansprechpartner nach aussen und verantwortlich für die interne Abrechnung.
Teilnehmer
Nutzen den Solarstrom und zahlen die Stromkosten an den Betreiber.
Gemeindewerke Rüti (Verteilnetzbetreiber)
Stellen Netzanschluss bereit, übernehmen und vergüten den Überschuss und liefern den «Reststrom», der nicht durch den lokalen Solarstrom bereitgestellt werden kann.
Abrechnungsmöglichkeiten
Abrechnung durch den Betreiber
Ohne Dienstleistungsvertrag erfolgt die Abrechnung in Eigenverantwortung.
Bei einer ZEV muss der Betreiber / Dienstleister die internen Mess- und Abrechnungssysteme installieren und betreiben. Bei einer vZEV stellen die Gemeindewerke Rüti die Messsysteme und Messdaten zur Verfügung. Die Messkosten werden entsprechend dem Betreiber in Rechnung gestellt.
Die Gemeindewerke Rüti behandeln den ZEV/vZEV wie einen einzigen Kunden:
- Der Netzstrom wird regulär in Rechnung gestellt
- Die Überschussenergie wird regulär vergütet
- Der Betreiber ist für die interne Verteilung der Kosten verantwortlich
Abrechnung über die Gemeindewerke Rüti
Die Gemeindewerke Rüti rechnen die ZEV/vZEV ab. Dazu wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Die Teilnehmer des ZEV/vZEV zahlen die Rechnungen direkt an die Gemeindewerke Rüti. Auf den Rechnungen ist der Anteil Solarstrom und Netzstrom ersichtlich.
Das Mess- und Abrechnungssystem wird von den Gemeindewerken Rüti zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer zahlen die Messkosten für ihren Zähler direkt mit der von den Gemeindewerken Rüti gestellten Rechnung.
Die Gemeindewerke Rüti vergüten die Erlöse aus dem Stromverkauf und der Einspeisung der Überschussenergie, abzüglich der Messkosten für die Hauptmessung und der Abrechnungsdienstleistungsgebühr, an den Betreiber.
Kosten ab 2026*
| Messtarif SmartMeter: | 5.00 CHF/Monat und Zähler |
| Virtuelle Messung**: | 2.00 CHF/Monat und Zähler |
| Abrechnungsdienstleistung*** |
4.50 CHF/Monat und Teilnehmer |
*Preise exkl. MwSt. / **bei vZEV in jedem Fall; bei ZEV mit Abrechnung / ***Abrechnungsdienstleistungsgebühr nur mit Abrechnung über GWR
Preisgestaltung der Solarenergie innerhalb des ZEV/VZEV
Der Preis für Solarenergie wird vom Betreiber festgelegt und vertraglich mit den Teilnehmern vereinbart. Übliche Modelle sind:
- Pauschal 80%: Für die Solarenergie wird 80% des Standard-Grundversorgungstarifs der Gemeindewerke Rüti angesetzt.
- Effektive Kosten: Der Betreiber kalkuliert die Gestehungskosten für die PVAnlage. Liegen die Gestehungskosten unterhalb des Preises der Gemeindewerke Rüti, darf 50% der Differenz als Marge angesetzt werden.
Grundsätzlich gilt, dass der Preis für Solarenergie innerhalb einer ZEV/vZEV den Preis des Standard-Grundversorgungstarifs der Gemeindewerke Rüti nicht übersteigen darf.
Weiterführende Informationen finden Sie im Leitfaden für Eigenverbrauch.
Technische Voraussetzungen für den ZEV
Zur Gründung eines ZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die maximale Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen.
- Alle Teilnehmer müssen hinter einem physischen Netzanschluss angeschlossen sein. Für die Verteilung der Energie innerhalb des Zusammenschlusses muss ein eigenes Netzsystem vorhanden sein.
- Die Teilnehmer müssen der Gründung der ZEV schriftlich zustimmen.
Technische Voraussetzungen für den vZEV
Zur Gründung eines vZEV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10% der kumulierten Anschlussleistung aller Teilnehmer des virtuellen Zusammenschlusses betragen.
- Die teilnehmenden Liegenschaften müssen alle am gleichen Verteilkasten angeschlossen sein.
- Die Teilnehmer müssen der Gründung der vZEV schriftlich zustimmen.
Formulare
| kontakt | ||
|---|---|---|
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Gerryt Frömling |

