Fernwärme: Zusätzliche Förderbeiträge durch die Gemeinde
Die Gemeinde Rüti passt das Programm zur Förderung von Energiesparmassnahmen per 1. Oktober 2024 an. Der Anschluss an die Fernwärme wird - zusätzlich zur bestehenden kantonalen Förderung beim Heizungsersatz – neu mit zwei Angeboten durch die Gemeinde finanziell unterstützt.
Wer noch eine funktionierende Heizung besitzt, aber trotzdem auf Fernwärme wechseln will, erhält eine Restwertentschädigung von bis zu 20'000 Franken, abhängig von Alter und Grösse der bestehenden Heizung. Besteht bereits ein abgeschlossener Vertrag für den Anschluss ans Fernwärmenetz und die bestehende Heizung fällt in der Übergangszeit bis zum Anschluss defekt aus, beteiligt sich die Gemeinde an den Reparaturkosten mit maximal 5’000 Franken. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird ein provisorischer Heizungsersatz mit bis zu 30'000 Franken unterstützt.
Wichtiger Hinweis:
Die geplante Inkraftsetzung per 1. Oktober 2024 des neuen Förderreglement vom 20. August 2024, findet aufgrund eines Rekurses noch nicht statt. Bis zum Abschluss des Rekursverfahrens bleibt das bis anhin gültige Förderreglement vom 10. Januar 2023 weiterhin in Kraft.
Sie finden weitere Informationen und die Medienmitteilung der Gemeinde Rüti hier.