Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Wird in einer Liegenschaft mit mehreren Endverbrauchern eine Energieerzeugungsanlage, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage, installiert, so kann die vor Ort erzeugte Energie an die Bewohner der Liegenschaft verkauft werden. Dazu schliessen sich die Bewohner zu einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) zusammen. Ein solcher ZEV hat sowohl für den Eigentümer der Liegenschaft als auch für die Bewohner diverse Vorteile:

Finanziell

  • Die Liegenschaft wird als Ganzes attraktiver
  • Die Rendite der Anlage verbessert sich, dank optimiertem Eigenverbrauch
  • Die Abgaben für Netznutzung können reduziert werden

Ökologisch

  • Die selbst verbrauchte Energie stammt grösstenteils aus der eigenen Produktion
  • Die öffentlichen Energieverteilnetze werden entlastet
  • Die Liegenschaft erfüllt eine der Anforderungen an den Minergie-Standard

Persönlich

  • Es wird ein höherer Autarkiegrad erreicht
  • Alle Bewohner können sich für die Energiewende einsetzen
  • Ein höheres Bewusstsein in Energiefragen wird gefördert

Die Gemeindewerke Rüti unterstützen ihre Kunden bei der Umsetzung des ZEV und bieten dazu passende Dienstleistungen an. Gemäss Energieverordnung müssen auch in einem ZEV die Energiebezüge der einzelnen Parteien vorschriftsgemäss gemessen und verbrauchsgerecht abgerechnet werden. Auch dazu haben die Gemeindewerke Rüti die passende Lösung.

Gerne beraten wir Sie persönlich und stellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren ZEV zusammen. 

Kontaktperson: Gerryt Frömling, Tel. 055 251 53 61, g.froemling@gwrueti.ch