Meldewesen

Formulare Gesuche und Anzeigen

Installationsanzeige

Gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen sind Installationsarbeiten vor der Ausführung der Netzbetreiberin mit einer Installationsanzeige zu melden.

Installationsanzeige dienen zur Berechnung der Energieverteilnetze der Gemeindewerke Rüti. Deshalb sind die Angaben bezüglich der Leistung der einzelnen Verbraucher und der gewünschten Grösse des Anschlussüberstromunterbrechers von grosser Wichtigkeit. Bei grösseren Installationen sind Schemaunterlagen und Verbraucherlisten beizulegen.
Bei Umbauten sind die Zählernummern der betroffenen Stromkreise auf der Installationsanzeige zu vermerken.

Fertigstellungsanzeige / Apparatebestellung

Ist eine Installationsarbeit fertig gestellt und für die Montage der Messeinrichtungen bereit, so ist dies mit einer Apparatebestellung den Gemeindewerken zu melden. Auf der Apparatebestellung sind die Anzahl der bestellten Mess- und Schalteinrichtungen sowie die Anzahl der Schaltkommandos aufzuführen.
Ist zum Zeitpunkt der Montage der Messeinrichtungen noch kein Vertragspartner für die Verrechnung des Energiebezugs festgelegt, so wird die in der Apparatebestellung unter „Kunde“ aufgeführte Adresse als Rechnungsadresse eingetragen.

Technische Anschlussgesuche

Folgende Anlagen und Installationen sind mit dem technischen Anschlussgesuch den Gemeindewerken Rüti zu melden:

  • Wärmepumpen
  • Anlagen mit Netzrückwirkungen (Motoren, Aufzüge, usw.)
  • Energiespeicher
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Energieerzeugungsanlagen (wie Photovoltaikanlagen, BHKW-Anlagen, Notstromanlagen, usw.)

Anmeldungsgesuch für Baustromanschluss

Für die Bestellung eines Baustromanschlusses ist das Anmeldegesuch für Baustromanschluss auszufüllen und einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die Rechnungsadressen für die Anschlusskosten (Rechnungsadresse) und den Energiebezug (Kunde) getrennt aufgeführt werden können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular.

 

Kontakt:  strom@gwrueti.ch