Infos zur Rechnung

Erklärungen zur Energierechnung

Sie erhalten vier Mal im Jahr eine Rechnung von den Gemeindewerken Rüti.
3x eine Akonto Rechnung (März, Juni, September) und
1x eine Schlussabrechnung (Januar) nach der Ablesung oder bei einem Wegzug.

Auf der Rechnung werden nebst Erdgas, Wasser und Abwasser die Kosten für Strom aufgesplittet für Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen sowie die Zuschläge auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes und die kostendeckende Einspeisevergütung getrennt ausgewiesen. Die somit grosse Kostentransparenz ist grundsätzlich positiv, macht aber das Lesen der zukünftigen Stromrechnung nicht gerade einfach. Die Gemeindewerke haben ihre Energierechnung den rechtlichen Vorgaben angepasst. Nachfolgend einige Erläuterungen zu den detailliert aufgeführten Kosten:

Strombezug
Unter diesem Abschnitt sind die Kosten für den von Ihnen verbrauchten Strom aufgeführt. Die Energiepreise orientieren sich an den Herstellkosten für die Produktion des Stroms. (Kosten werden nach Hoch- und Niedertarifzeiten unterschieden.)

Netznutzung
Unter diesem Titel zahlen Sie Ihren Beitrag an die Kosten für die Infrastruktur (Netz), welche dafür sorgt, dass der Strom sicher vom Produktionsort bis zu Ihnen nach Hause geleitet werden kann. Das Schweizer Hochspannungsnetz wird neu von einer nationalen Gesellschaft, der Swissgrid AG, betrieben. Die Swissgrid AG gewährleistet den sicheren, zuverlässigen Netzbetrieb im Verbund für die Versorgungssicherheit in der ganzen Schweiz. Überregionale Werke, wie z.B. die NOK oder die EKZ, leiten den Strom in die einzelnen Versorgungsgebiete. Die Gemeindewerke Rüti sind für die Feinverteilung im Gemeindegebiet Rüti und in Tann zuständig. Die Kosten werden in der ganzen Schweiz nach einheitlichen Formeln und Vorgaben ermittelt. (Grundpreis und verbrauchsabhängiger nach Hoch- und Niedertarifzeiten unterschiedlicher Preis.)

Abgaben

  • Systemdienstleistungen (SDL)
    Die von der Swissgrid AG erhobenen Abgaben für allgemeine Systemdienstleistungen umfassen die Kosten für System- und Messdatenmanagement, Spannungsregulierung des Übertragungsnetzes sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Reservehaltung von Energieproduktionskapazitäten, welche die Stabilität der Netze sichert und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Die SDL sind ab 1.1.2009 zu verrechnen.
  • Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)
    Dies sind Abgaben zur Förderung von erneuerbarer Energie aus Kleinkraftwerken, Solaranlagen, Biomasse usw. zur Vermeidung von CO2-Emissionen. Der Preissatz für die KEV wird vom Bundesamt jährlich festgelegt und sind ebenfalls ab 1.1.2009 zu verrechnen. In dieser Position enthalten sind auch die Bundesabgaben zum Schutz der Gewässer und Fische.
  • Abgaben an das Gemeinwesen
    Hier handelt es sich um die Netzkonzession der Gemeindewerke Rüti zugunsten der Gemeinde zur Nutzung des öffentlichen Grundes für die Stromdurchleitung. Diese Abgaben waren bis anhin in den Grundgebühren Strom enthalten.

Auf der Website der ElCom können Sie die Strompreise der schweizerischen Elektrizitätsversorger vergleichen. Detaillierte Informationen zu unseren Preisen finden Sie auf dem Tarifblatt.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Rechnung haben, zögern Sie bitte nicht und rufen Sie uns an.

 

Kontaktperson: Gerryt Frömling, Tel. 055 251 53 61, verrechnung@gwrueti.ch