GWR-Abstimmung abgesagt

Die Urnenabstimmung vom 9. Juni über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke Rüti wird nicht durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Abstimmung abgesagt, weil die Vorlage zwei wesentliche formale Mängel aufweist.

Der Gemeinderat Rüti wird genau analysieren, wie es zu diesen Mängeln kommen konnte. Er legt Wert darauf, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage zum Entscheid vorlegen zu können. Die Vorlage muss daher überarbeitet werden.

Der Gemeinderat hatte am 6. Februar 2024 die Rechtsgrundlagen zur Ausgliederung der Gemeindewerke Rüti (GWR) in eine Aktiengesellschaft genehmigt und sie zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Juni verabschiedet.

Hauptpunkte finanzielle Liquidität und Grundstücknutzung im Baurecht

Seit dem Gemeinderats-Beschluss vom Februar haben sich neue Erkenntnisse ergeben: Die Vorlage weist zwei wesentliche formale Mängel auf. Zum einen ist die finanzielle Liquidität der zu gründenden Aktiengesellschaft formal in den Abstimmungsunterlagen zu unpräzise festgehalten.

Zum anderen regeln die Rechtsgrundlagen die Übertragung der Liegenschaft der Gemeindewerke nicht in der Weise, wie sie im erläuternden Bericht dargelegt worden sind. Konkret ist vorgesehen, dass die Gemeinde die GWR-Gebäude an die neue Aktiengesellschaft übergibt, aber die Gemeinde weiterhin Grundstückeigentümerin bei den Kernliegenschaften bleibt und diese im Baurecht an die GWR abgibt. Für die Nutzung der Grundstücke sollen die GWR entsprechende Baurechtszinsen zahlen. Diese Absicht muss in präzisen rechtlichen Bestimmungen festgehalten werden.

Überarbeitung der Vorlage

Die Vorlage wird nun überarbeitet. Sie wird den Stimmberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt an einer Urnenabstimmung vorgelegt.

Inhaltlicher Kernpunkt der Vorlage ist und bleibt die Anpassung der Rechtsform für die Gemeindewerke. Die Gemeindewerke würden auch nach der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vollständig der Gemeinde gehören.

Betriebsgebäude der Gemeindewerke Rüti

Unterlagen: 

> Hier finden Sie die Medienmitteilung als PDF und im Wortlaut.
> Hier finden sie den Gemeinderatsbeschluss vom 29. April 2024 (Geschäft Nr. 2024-66).
> Hier finden Sie den Link zum Beleuchtenden Bericht der abgesagten Urnenabstimmung (PDF).