

Das Wasserwirtschaftsgesetz des Kantons Zürich vom 2. Juni 1991 verpflichtet die Politischen Gemeinden, die Wasserversorgung innerhalb ihres gesamten Gemeindegebietes sicherzustellen. Im nämlichen Gesetz ist zudem festgehalten, dass der Zweck der öffentlichen Wasserversorgung in der Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser in einwandfreier Qualität, unter genügendem Druck und in ausreichender Menge zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken besteht.
Bei einem Absatz im Jahr 2009 von insgesamt 815'220 m3 Trinkwasser und 11'813 Rütner Einwohner, beträgt der durchschnittliche Verbrauch ca. 221 Liter pro Tag und Person.
Durch ständiges Auswechseln und Erneuern der Leitungen wird unser Wasser-Versorgungsnetz in einwandfreiem Zustand gehalten. Dabei werden laufend neue Erkenntnisse umgesetzt um jederzeit eine ausgezeichnete Trinkwasser-Qualität zu garantieren.
Das für Rüti im Jahr 2009 geförderte Wasser setzte sich zusammen aus ca. 26 % Quellwasser, ca. 30 % Seewasser und ca. 44 % Grundwasser.