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Solar
 

Solarstrom-Abo

Bestimmungen

Um die Ziele von Energie 2000 zu unterstützen, bieten die Gemeindewerke Rüti (GWR) ihren Kundinnen und Kunden eine Solarstrombörse an. Dabei treten die (GWR) als Vermittler zwischen Solarstromanbietern und Solarstromkunden auf.

 

Solarstromkunden entrichten für den abonnierten Solarstrom einen Zuschlag. Dieser wird zusätzlich zum bisherigen und weiterbestehenden Tarif für ihren allgemeinen Stromkonsum erhoben. Der Ertrag kommt jenen Solarstromproduzenten zugute, die an der Solarstrombörse teilnehmen. Die Kundinnen und Kunden wie auch die Anlagenbesitzer leisten damit bewusst einen Beitrag zur Förderung des Solarstromes.

Solarstromzuschlag

Fr. 1.05 je kWh inkl. MwSt.
(jährliche Anpassung aufgrund der Marktverhältnisse)

Solarstromtranchen

Es können jährliche Tranchen von 50, 100, 200, 300, 400, 500 Franken gebucht werden. Grössere Tranchen nur als Vielfaches von 100 Franken.

Start

Die GWR-Solarstrombörse ist am 1. Febr. 2000 gestartet.

Rechnungsstellung

Jährlich im voraus mit der Rechnung Febr./März oder Aug./Sept.

Dauer

Das Solarstrom-Abonnement dauert 3 Jahre, ohne Kündigung erneuert sich das Abo stillschweigend um ein Jahr.

Änderungen

Nach Ablauf von 3 Jahren kann die Höhe des Solarstrom-Abonnements jährlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat per 31. Jan. oder per 30. Juli geändert werden.

Kündigung

Nach Ablauf von 3 Jahren können Sie das Solarstrom-Abonnement jährlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf den 31. Januar oder 30. Juli kündigen. Andernfalls erneuert sich das Solarstrom-Abonnement stillschweigend um ein Jahr. Bei Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Rüti ist der Vertrag automatisch aufgehoben. Es erfolgt keine Rückvergütung.

Marktschwankungen

Zum Ausgleich allfälliger Markt- und Produktionsschwankungen können die Gemeindewerke Rüti eine Schwankungsreserve betreiben.

Bezugsbeschränkungen

Je nach Marktsituation können die GWR die Aufnahme neuer Solarstromkunden einschränken und Kürzungen bei der abonnierten Solarstrommenge vornehmen.

Beendigung

Die GWR erfüllen ihre Verpflichtungen aus den laufenden Lieferverträgen. Sollte aus irgend einem Grunde keine Solarenergie mehr zur Verfügung stehen, behalten sich die GWR vor, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten.

 
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