

Hintergründe
Auf europäischer Ebene befindet sich der Energiemarkt schon seit längerer Zeit im Umbruch. Auch die Schweiz wird sich dieser Entwicklung, hin zu einem liberalisierten Markt, nicht entziehen können. Für die Unternehmen der Energiewirtschaft geht es darum, sich rechtzeitig auf die kommenden und teilweise bereits erkennbaren Veränderungen einzustellen. Mit der Umwandlung der Gemeindewerke in eine selbständige, privatrechtliche Unternehmung kann dieser Entwicklung Rechnung getragen werden. Es sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass das Unternehmen rasch und mit Hilfe von organisatorischen, führungsmässigen und betriebswirtschaftlichen Handlungsspielräumen flexibel auf die Herausforderungen des Marktes reagieren kann. Die Politische Gemeinde möchte somit die Strom-, Gas- und Wasserversorgung der zukünftigen «Werke AG» übertragen.
Projekt
Um diese Verselbständigung der Gemeindewerke sorgfältig vorzubereiten wurde im April 2000 ein Projekt gestartet. Das Projektteam setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Politischen Gemeinde, der Gemeindeverwaltung, der Gemeindewerke und des externen Beraterbüros Price Waterhouse Coopers. Es gilt unter anderem in diesem Projekt die Schnittstellen zwischen der Gemeinde und der zukünftigen «Werke AG» zu definieren. So gilt es beispielsweise Versorgungsverträge auszuarbeiten, Substanzbewertungen durchzuführen oder Anpassungen der Gemeindeordnung zu prüfen. Bezüglich der Ausgestaltung einer zukünftigen AG sind Finanzierungskonzepte, Planrechnungen, Statuten und verschiedene neue Reglemente zu erstellen.
Besondere Beachtung wird den Personalfragen geschenkt. Die Geschäftsleitung wird zusammen mit der Personalvertretung neue Arbeitsverträge und ein neues Personalreglement ausarbeiten. Das Verhältnis zur Pensionskasse beispielsweise wird unverändert bleiben, wo hingegen gewisse Versicherungen neu abzuschliessen sind.
Aktuelle Situation (Stand Dez. 2001)
Die ursprünglich auf das Jahr 2002 vorgesehene Einführung des Energiemarktgesetzes (EMG) verzögert sich. Frühestens steht nun ein Termin auf anfangs 2003 im Raum. Allerdings ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und des gegenüber "Privatisierungen" heute kritischer gewordenen politischen Umfeldes sogar damit zu rechnen, dass sich die Einführung noch weiter verzögert.
Vor diesem Hintergrund ist es zu verkraften, dass der Fahrplan des Projektes Rechtsformänderung nicht eingehalten werden konnte. Die erforderlichen Vor-arbeiten sind zum grössten Teil abgeschlossen. Dokumente, Versorgungsverträge, Substanzbewertungen, Statuten und Reglemente bis hin zur Abstim-mungs-Wegleitung sind erarbeitet. Was zur Zeit aussteht, ist lediglich die verbindliche Stellungnahme seitens des Kantons. Das Ziel ist das weitere Vorgehen klar festzulegen, und das Projekt zum Abschluss zu bringen.