

Sehr geehrter Grosskunde
Bundesrat und Parlament haben vor einigen Monaten beschlossen, dass beim Einsatz von fossilen Brennstoffen ab 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe bezahlt werden muss. Diese Abgabe beträgt für Erdgas 0.238 Rp. pro Kilowattstunde (kWh) bzw. 2.5 Rp. pro m3. Heizöl wird aufgrund der höheren CO2-Emissionen 33% stärker belastet.
Die SWISSGAS ist gesetzlich verpflichtet, diesen Beschluss zu vollziehen, die Abgabe zu erheben und an die Bundeskasse abzuliefern. Die eingezogenen Gelder werden durch den Bund nach Abzug der Verwaltungsgebühren und der Mehrwertsteuer wieder an die Bevölkerung und die Wirtschaft verteilt.
Aus dem oben genannten Grund erhöhen sich für uns die Gasbezugspreise. Wir sind leider gezwungen, diesen Aufschlag ab der Ablesung Dezember 2007 an unsere Kunden weiterzugeben.
Was bedeutet dies nun für Sie als Erdgas-Kunde? Ihre jährliche Mehrbelastung hängt stark von der Energie-Intensität und der Zahl der Mitarbeitenden ab. Denn neben der Belastung des Erdgas-Verbrauchs wird Ihnen auch eine Rückerstattung nach Massgabe der AHV-Lohnsumme ausbezahlt. So erhält zum Beispiel ein Gewerbebetrieb mit zehn Mitarbeitenden und einem Jahresverbrauch von 14'000 m3 Erdgas gleich viel Rückerstattung, wie er an CO2- Abgabe bezahlen muss1. Konkret erfolgt die Rückerstattung automatisch durch einen Abzug auf der AHV-Abrechnung Ihres Unternehmens. Es ist damit zu rechnen, dass die Abgabe 2009 und 2010 erhöht wird. Die Rückvergütungen werden sich dann ebenfalls entsprechend erhöhen.
Sie können die CO2-Abgabe in Zukunft auch umgehen, wenn Sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, durch entsprechende Investitionen und Massnahmen Ihren CO2-Ausstoss zu verringern. Dieser Prozess ist allerdings anspruchsvoll und aufwändig; er lohnt sich deshalb nur für Betriebe mit sehr hohem Erdgas-Verbrauch. Falls sie daran interessiert sind, empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme mit der Energieagentur der Wirtschaft (www.enaw.ch). Die Erdgas-Wirtschaft gehört zu den Gründern dieser Organisation, die von den grossen Wirtschaftsverbänden geschaffen wurde, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich von der Abgabe befreien zu lassen.
Sollten Sie im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe Fragen haben, so finden Sie zusätzliche Informationen auf www.erdgas.ch/co2-firmen. Dort ist insbesondere das Merkblatt des Bundesamtes für Umwelt zur Befreiung von der CO2-Abgabe zu finden. Ferner steht Ihnen gerne Herr Peter Eggli, Leiter Kundendienst, p.eggli juhui.antispam@protection.nospam gwrueti.ch, Tel. 055 251 53 61 zur Verfügung.
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1 Jahresverbrauch von 14'000 m3 x 2.5 Rp. = CHF 350.-- CO2-Abgabe. Durchschnittliche Brutto-Lohnsumme für zehn Mitarbeiter gemäss aktueller Erhebung der Angestelltengewerkschaft in der Branche Maschinen, Elektro, Metall = CHF 1 Mio. Vergütungssatz gemäss Bundesamt für Umwelt 0.037% = CHF 370.-- Rückerstattung