

Mit Beschluss vom 8. Februar 2005 hat der Gemeinderat Rüti die Energieplanung gutgeheissen. Die Energieplanung liegt als Bericht mit integriertem Energieplan und Aktivitätenprogramm vor. Sie beinhaltet vor allem eine Situationsanalyse mit der heutigen Energienutzung und den ungenutzten Energiepotenzialen sowie die Prioritätsgebiete für die Wärmeversorgung, die im Energieplan dargestellt sind.
Für die Energienutzung gilt allgemein, dass zuerst der Energiebedarf soweit möglich zu senken ist und eigene Abwärmen zu nutzen sind. Der restliche Energiebedarf ist möglichst umweltschonend zu decken.
Der Regierungsrat geht bei seiner Genehmigung gemäss §7 Abs.3 des Energiegesetzes (EnG) grundsätzlich davon aus, dass den Gemeinden in ihrer Energieplanung ein breiter Spielraum für eigene Initiativen und Massnahmen offen steht. Die eingereichten Energieplanungen überprüft er im Einzelnen vor allem auf die Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung, mit den Zielsetzungen und Massnahmen der kantonalen Energieplanung und weiterer kantonaler Sachplanungen sowie bezüglich Koordination mit Nachbargemeinden.
Die Energieplanung der Gemeinde Rüti wurde durch den Regierungsrat in der Sitzung vom 13. Juli 2005 genehmigt.