Ja, ich möchte CO2-neutrales Biogas verwenden und bestelle folgende Variante mit entsprechendem Aufpreis auf den jeweils gültigen Erdgaspreis:
Lieferung
Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer. Kündigungsfrist: gegenseitig je drei Monate auf Ende März bzw. Ende September. Die Belieferung mit Biogas erfolgt nach "Können und Vermögen". Sollte der Fall eines Lieferengpasses eintreten, werden die Kunden der GWR darüber in Kenntnis gesetzt und für die im Zeitraum des Lieferengpasses bezogene Gasmenge nur der Erdgaspreis in Rechnung gestellt.
Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.
Vielen Dank für Ihr Engagement zugunsten der Umwelt!